Grundsätzlich ist festzuhalten, dass z.B. Hornissen und Wespen als wildlebende Tiere geschützt sind und sohin nicht grundlos vernichtet werden dürfen. Somit stehen Feuerwehren grundsätzlich nicht für die Vertilgung von Hornissen, Wespen, Bienen oder andere Insekten zur Verfügung.

Generell ist besorgten Bürgerinnen und Bürgern anzuraten, zunächst Kontakt mit professionellen Kammerjägern bzw. Schädlingsbekämpfern aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Lediglich in Ausnahme- bzw. Einzelfällen – und nach genauer Prüfung der Sachlage – haben Feuerwehren, soweit sie auch über entsprechendes Equipment verfügen, die Möglichkeit einzugreifen. In diesem Fall wird auch stets versucht, diese Tiere nicht zu töten.

Ausnahmefälle umfassen im Besonderen Nester in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen, Schulen, Kindergärten sowie zu Kranken- und Seniorenheimen ODER bei „Gefahr im Verzug“ (z.B. Allergiker) bzw. Hilfestellung bei erschwerten Bedingungen (große Höhen, Dachöffnungen).

Besteht keine unmittelbare Gefahr, so wird auch hier in der Regel auf konzessionierte Firmen verwiesen.

Verhaltenstipps:

  • Vermeiden Sie rasche Bewegungen, wenn eine Biene oder Wespe in der Nähe ist.
  • Meiden Sie weite, fliegende Kleider, schwarze Stoffe und bunte Muster. Besser sind weiße, grüne oder hellbraune Stoffe.
  • Halten Sie Abfalleimer im Haus stets gut verschlossen und sauber. Essensreste ziehen Wespen magisch an.
  • Montieren Sie vor Ihren Fenstern ein Insektennetz. Dieses hilft auch gegen Gelsen.